Cete Haustechnik – Sanitär, Heizung, Klima0511 37365655

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Was für unsere Aufträge gilt – in elf Abschnitten.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Werk- und Dienstleistungen von Cete Haustechnik - Inh. Sozdar Cete gegenüber Verbraucherinnen, Verbrauchern und Unternehmen. Abweichende Bedingungen der Auftraggeberseite werden nur wirksam, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind vier Wochen ab Angebotsdatum bindend, sofern nichts anderes vermerkt ist. Der Vertrag kommt mit Ihrer Auftragserteilung in Text- oder Schriftform zustande, spätestens mit dem Beginn der Ausführung. Kostenlos ist die Besichtigung zur Angebotserstellung; Störungssuche und Reparaturen im Rahmen eines Termins sind vergütungspflichtige Leistungen und werden vorab angekündigt.

§ 3 Leistungsumfang und Nachträge

Geschuldet ist der im Angebot beschriebene Umfang. Ergibt sich bei Arbeiten im Bestand ein nicht vorhersehbarer Mehraufwand – etwa durch verdeckte Leitungen, abweichende Bausubstanz oder Mängel der vorhandenen Installation –, informieren wir Sie vor der Ausführung und stimmen das weitere Vorgehen ab. Nicht beauftragte Leistungen werden nicht abgerechnet.

§ 4 Preise und Zahlung

Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Arbeiten nach Aufwand rechnen wir die tatsächlichen Zeiten sowie Material und Anfahrt ab; die Stundensätze nennen wir vor Beauftragung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei umfangreicheren Aufträgen können angemessene Abschlagszahlungen nach Bauabschnitten vereinbart werden.

§ 5 Termine und Mitwirkung

Termine werden verbindlich vereinbart. Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben – insbesondere Lieferengpässe, Witterungseinflüsse oder fehlende Vorleistungen anderer Gewerke –, verlängern die Ausführungsfrist angemessen. Sie stellen sicher, dass die Arbeitsstelle zugänglich ist und Strom und Wasser zur Verfügung stehen. Termine, die Sie nicht mindestens 24 Stunden vorher absagen, können wir mit dem entstandenen Aufwand berechnen.

§ 6 Abnahme

Nach Fertigstellung nehmen wir die Leistung gemeinsam mit Ihnen ab. Festgestellte Mängel werden schriftlich festgehalten und von uns beseitigt. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.

§ 7 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für Arbeiten an einem Bauwerk beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche fünf Jahre ab Abnahme; bei ausdrücklicher Vereinbarung der VOB/B vier Jahre. Für gelieferte Geräte gelten zusätzlich die Garantiebedingungen der Hersteller. Verschleißteile und Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder unterlassene Wartung sind ausgenommen.

§ 8 Haftung

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht; Angaben dazu finden Sie im Impressum.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Die Frist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Für den Widerruf genügt eine eindeutige Erklärung in Textform an die im Impressum genannten Kontaktdaten; eine Begründung ist nicht erforderlich.

Soll die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, benötigen wir dafür Ihr ausdrückliches Verlangen. Widerrufen Sie danach, schulden Sie Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung. Bei Reparaturen, die Sie ausdrücklich zur Behebung eines dringenden Problems angefordert haben, kann das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 BGB entfallen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit es ohne Beschädigung der Bausubstanz trennbar ist.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Betriebs, soweit gesetzlich zulässig.

AnrufenAnfrage